- An welche Kriterien ist die Vergabe der Endgeräte an die Schüler*innen gebunden?
- Gibt es von Seiten des Bildungsministeriums Kriterien, an die die einzelnen Schulen gebunden sind?
- Welche Vorgaben gibt es von Seiten der örtlichen Schulverwaltung an Schulleitungen bzw. Lehrpersonal nach welchen Kriterien Priorisierungen hinsichtlich besonderer Bedürftigkeit bzw. „Lernwilligkeit“ der Schüler*innen ermittelt werden sollen?
- Wie geht die einzelne Schule damit um?
Mit freundlichen Grüßen
Veronika Buszewski
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