Hintergrund: Am gestrigen Dienstag (24. November 2020) hat das Oberverwaltungsgericht in Münster dem Normenkontrollantrag der Gewerkschaft ver.di gegen die Genehmigung von fünf verkaufsoffenen Sonntagen an den Adventssonntagen sowie am 3. Januar 2021 stattgegeben. Das OVG folgte damit der Argumentation der Gewerkschaft, dass verkaufsoffene Sonntage keinen Beitrag zum Infektionsschutz leisten und nicht zur Entzerrung von Kundenströmen beitragen.
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