Auf Anfrage hat die Bundesregierung bestätigt, dass die Höhe des Arbeitslosengeldes I bei 72 Prozent aller Beziehenden unter dem schuldrechtlichen Existenzminimum liegt.
Betroffen sind eine halbe Millionen Menschen, die, obwohl sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben weniger als 1.180 Euro Arbeitslosengeld I zur Verfügung haben …
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