NRW-Innenministerium will öffentliche Aussage seines früheren Informanten verhindern, weil jeder Hinweis auf dessen Identität oder Aufenthaltsort seinen Tod bedeuten könne. Martina Renner hält das Schutzargument für vorgeschoben. „Um die Sicherheit während einer Vernehmung zu gewährleisten, könnten zum Beispiel ‚Verfremdungsmaßnahmen‘ getroffen werden oder aber eine abgeschirmte Vernehmung unter ‚Sichtschutz‘ erfolgen“. Mehr lesen Sie hier
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