„Wenn betreuungsvermeidende Hilfen ohne Rechtsanspruch bleiben und die Umsetzung auf der Freiwilligkeit der Länder basiert, wird seitens der Bundesregierung nur Symbolpolitik betrieben. Ebenso wenig durchdacht ist das Ehegattenvertretungsrecht. Statt selbstbestimmte Entscheidungen im Rahmen von Vorsorgevollmachten zu stärken, wird hierdurch Tür und Tor für einen möglichen Missbrauch geöffnet. Ebenso ist die ungenaue Eingrenzung des Aufgabenkreises „Vermögensvorsorge“ Hier gibt es noch deutlich Luft für mehr Selbstbestimmungsmöglichkeiten bei den Betroffenen, weswegen nicht von einer vollumfänglichen Erfüllung der UN-BRK geredet werden kann“.
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